Ortsverband Landsberg am Lech
Verkehrsführung in der Innenstadt
1. Altstadtring zur Entlastung des Hauptplatzes
Alle Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von ÖPNV, Taxen,
Polizei- und Rettungsfahrzeuge) sollen zukünftig um den Hauptplatz
herum geführt werden:
-
Verkehr aus Richtung Bayertor nach Schongau:
Neue Bergstraße - Schlossergasse - Hinteranger
- Sandauer Brücke anschließend jeweils alternativ:
Alternative 1: Augsburger Straße - B 17 alt - Autobahn A 96
Alternative 2: von Kühlmann-Straße - Postberg - Katharinenstraße
- Schongauer Dreieck
Die Durchfahrt durch das Schmalztor und Weiterfahrt
über den Hauptplatz / Katharinenbrücke/Katharinenstraße
zur B 17 alt ist nicht mehr möglich!
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Verkehr aus Richtung Schongau nach München/Weilheim
(bis zum Bau der B 17 neu):
Schongauer Dreieck - Breslauer Straße - Krankenhaus
- A 96 - zukünftige Osttangente
oder
Schongauer Dreieck - Hindenburgring - Augsburger Straße
- A 96 - zukünftige Osttangente
-
Reiner Innenstadtverkehr als großer Kreisverkehr:
Katharinenstraße - Katharinenbrücke - Hauptplatz
- Schmalztor - Hinteranger - Sandauer Brücke - von-Kühlmann-Straße
Schaffung von je einem überfahrbaren sog. Mini-Kreisverkehrsplatz
im Altstadtring:
(Minikreisverkehrsplatz, da der Durchmesser zwischen
13 und 25 Meter beträgt)
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Postberg
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Kreuzung Schwaighofstraße/Sandauer Brücke/von-Kühlmann-Straße
-
Kreuzung Sandauer Straße/Lechstraße
Damit wird der Verkehr in der Innenstadt flüssiger.
2. Einspurige Verkehrsführung am Hauptplatz(Ausnahme
s. 1.)
Ab Katharinenbrücke bleibt nur der Verkehr Richtung
Neue Bergstraße/Bayertor erhalten. Er fließt in seiner bisherigen
Fahrspur. Die Fahrspur aus Richtung Neue Bergstraße in Richtung Katharinenbrücke
wird nicht mehr benötigt. Dieser Verkehr wird über die Schlossergasse/Hinteranger
abgeleitet.
Die frei gewordene Fahrspur aus Richtung Neue Bergstraße
wird zur Erweiterung des Fußgängerbereichs und teilweise für
den Busverkehr genutzt. Stadtbusse und Regionalbusse siehe Punkt 4.
Im einzelnen ergeben sich für den Hauptplatz folgende
Veränderungen (vgl. Skizze):
2.1 Westseite Hauptplatz:
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Nivellierung des Fußgängerbereichs mit der bisherigen
Fahrbahnebene.
-
Der Busparkplätze bleiben wie bisher.
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Die Behindertenparkplätze vor dem Schmalzturm
bleiben erhalten.
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Der Anliegerverkehr zur Herzog-Ernst-Straße
aus Richtung Neue Bergstraße darf durch den Schmalzturm fahren und
dann in Richtung Herzog-Ernst-Straße einbiegen.
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Der Taxistand vor der Buchhandlung Wild wird verlegt
(zwischen Verza und "Kochlöffel").Die Parkplätze an dieser Stelle
werden aufgegeben. Dadurch entsteht ein zusammenhängender Fußgängerbereich
von der Ludwigstraße bis zur Salzgasse bzw. der Herzog-Ernst-Straße.
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Die Salzgasse bleibt wie bisher befahrbar.
2.2 Ostseite Hauptplatz:
Die Situation an der Ostseite bleibt im Prinzip unverändert:
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Die Schrägparkplätze vor der Volksbank bleiben
erhalten.
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Das eingeschränkte Halteverbot vor dem Hotel Goggl
bleibt erhalten (Be- und Entladen von Pkw und Bussen ist weiterhin zulässig).
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Die Schrägparkplätze vor der Buchhandlung Verza
werden in einen Taxistand umgewandelt.
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Die Bushaltestelle für Busse in Richtung Neue
Bergstraße bleibt ebenfalls erhalten.
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Es wird eine neue Zufahrt zur Tiefgarage der Sparkasse
angestrebt:
Sie soll auf der Fahrspur am Hauptplatz gegenüber
der Herzog-Ernst-Straße nach rechts abzweigen und vor der Fußgängerunterführung
entlang laufen. Die bisherige Stichstraße zur Sparkasse ist dann
überflüssig.
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Im Rahmen einer Neugestaltung könnte ein zusammenhängender
Platz auf der Ostseite geschaffen werden.
2.3 Parkplätze auf dem Hauptplatz:
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Die Verluste an Parkplätzen können durch
den Ausbau der Tiefgarage beim Inselbad ausgeglichen werden.
3. Stadtbusse, Regionalbusse
Für die Stadtbusse und die Regionalbusse bleibt
es bei der bisherigen Linienführung.
Grund: Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs;
Enge des Sandauer Tores.
Stadtbusse und Regionalbusse dürfen wie bisher in
beiden Richtungen über den Hauptplatz fahren. Vorbild dafür ist
die Fußgängerzone in der Theatinerstrasse in München, die
ebenfalls von Straßenbahnen befahren wird, ohne dass es zu Problemen
kommt.
4. Durchführung:
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Umsetzung der Vorschläge in ein Verkehrsgutachten.
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Kostengünstige Kennzeichnung der Änderungen nur
durch Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen als Probebetrieb
-
Nach diesem Probebetrieb und unter Berücksichtigung
der dann vorliegenden Erkenntnisse Durchführung der endgültigen
Umgestaltung. Damit ist eine optimale Verwendung von öffentlichen
Geldern gewährleistet.
5. Sonstige Vorschläge:
Öffnung der Parkplätze öffentlicher
Gebäude (z.B. Vermessungsamt, Amtsgericht) an Samstagen und
Sonn- und Feiertagen.
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