Planfeststellung für das Bauvorhaben Bundesstraße B 17 westlich Landsberg am Lech
Az: 225.4-43542 B17-5
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Planfeststellung für die B17 im Bereich von Landsberg erhebe ich hiermit Widerspruch.
Die B 17 soll gemäß Planfeststellungsverfahren in diesem Bereich nur zweispurig geführt werden, der Anschluß an die A 96 soll durch einen Kreisel vorgenommen werden.
Meiner Meinung nach muß die Ortsumgehung Landsberg der B 17 ebenfalls vierspurig gebaut werden, so daß ein weiterer vierspuriger Ausbau in Richtung Schongau problemlos möglich ist. Der Kreisel muss dann notwendigerweise als eine übliche kleeblattähnliche Autobahnkreuzung gebaut werden.
Im Folgenden wird diese Forderung begründet:
1. Allgemein: Zweck des Neubaus der B 17
Wie den ausliegenden Planfeststellungsunterlagen entnommen werden kann, dient die Ortsumgehung von Landsberg folgenden drei Zwecken:
Wirtschaftsförderung kann vorwiegend unter zwei Aspekten gesehen werden:
Beweis:
Das Wohlergehen eines Landkreises äußert sich vor allem
in seiner Arbeitslosenquote:
Je niedriger diese ist, desto besser ist es um einen Landkreis bestellt
(vgl. die niedrigste Arbeitslosenquote Deutschlands im Arbeitsamtsbezirk
Freising) und je höher, desto schlechter (z.B. die Arbeitslosenquoten
im Bayerischen Wald, Oberfranken usw.).
Da die Landkreise Landsberg und Weilheim zum Arbeitsamtsbezirk Weilheim gehören, ist als Anlage die langfristige Entwicklung der Arbeitslosenquote in den Geschäftsstellen des Arbeitsamtsbezirks Weilheim für den:
Wie man sieht, liegen zwar alle Landkreise/Geschäftsstellen stets unterhalb der Arbeitslosenquote Bayerns, allerdings mit unterschiedlichem Niveau. Der Altlandkreis Schongau bildet seit 20 Jahren fast ständig das Schlusslicht im Arbeitsamtsbezirk. In den Jahren 1983 - 1989 lag die Quote sogar über dem Bayerndurchschnitt. Zur Zeit wird der Abstand zu den übrigen Landkreisen wieder größer.
Wichtig ist die Entwicklung der Arbeitslosenquote in Landsberg. Vom Landkreis mit der niedrigsten Arbeitslosenquote bis Mitte der 80er Jahre wurde es aufgrund von Kasernenschließungen und Abwanderungen großer Firmen zum Schlußlicht im Arbeitsamtsbezirk. Fast zeitgleich mit dem Lückenschluß der A 96 und dem vierspurigen Ausbau der B 17 in Lagerlechfeld und in der Stadt Augsburg ging und geht die Arbeitslosenquote gewaltig zurück. Meines Wissens kann kein Landkreis in Deutschland in einem so kurzen Zeitraum (April 1997 bis Dezember 1999) einen so großen Rückgang verzeichnen. Das ist auch ein Beweis für die positiven Auswirkungen des Straßenbaus auf den Arbeitsmarkt.
Schlußfolgerung: Für die Art des Ausbaus der B 17
darf nicht nur das Ergebnis von Verkehrszählungen maßgebend
sein, die möglicherweise der Grund für die zweispurige Ortsumfahrung
sind, es müssen auch noch andere Faktoren berücksichtigt werden.
Laut Auskunft des Straßenbauamts Weilheim sind die Kosten für den Kreisel unbekannt, die Kosten für die anschließende Ortsumgehung Landsbergs betragen rund 25 Millionen DM.
Wie oben unter Punkt 2 ausgeführt und bewiesen wurde, sollte die Ortsumgehung so gebaut werden, dass ein späterer vierspuriger Umbau und evtl. vierspurige Weiterführung nach Schongau problemlos möglich ist. Nach Meinung von Betroffenen aus dem Weilheimer Raum dürfte das (logische) Ende eines vierspurigen Ausbaus im Süden die Anschlussstelle an die B 472 bei Schongau sein. Von dort hat man dann eine Verzweigungsmöglichkeit nach Osten zur Autobahn A 95 München-Garmisch und nach Westen zur Autobahn A 7 Ulm-Füssen.
Anläßlich der Bürgerversammlung zum Thema "Ortsumgehung B 17" habe ich Herrn Baudirektor Lichtenwald vom Straßenbauamt Weilheim gefragt, ob ein derartiger vierspuriger Ausbau möglich sei.
Ich bekam darauf die Auskunft, dass die geplante Trasse nicht vierspurig ausgebaut werden kann, für eine vierspurige Ortsumgehung der B 17 müsse eine völlig andere Trasse geplant werden.
Die Konsequenzen dieser Aussage sind klar:
4. Ablehnung aus formalen Gründen
Bei jeder Straßenbaumaßnahme müssen die Träger öffentlicher Belange gehört werden. Dazu gehört zwingend auch die Anhörung von Industrie- und Handelskammern.
Laut Aussage des Straßenbauamts Weilheim wurde die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern nicht gehört.
Dies ist ein weiterer Grund, das Planfeststellungsverfahren für
die Ortsumgehung Landsbergs für nichtig zu erklären.
Mit freundlichem Gruß
Anlage: 1 Diagramm
Kopie dieses Schreibens erhalten:
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
Stadt Landsberg am Lech
Landratsamt Landsberg am Lech
Landratsamt Weilheim
Fa. Hirschvogel, Denklingen
Fa. Schuster, Denklingen
Fa. Haindl, Schongau
Presse
mit der Bitte, sich für eine vierspurige Ortsumgehung Landsbergs
einzusetzen, damit nicht über 25 Millionen DM fehlinvestiert werden.